Neugliederung Bundesgebiet

Die Idee eines Bundeslandes Franken stößt in unserem Verein grundsätzlich schon auf Sympathie. Jedoch geben wir einer Realisierung dieses Vorhabens nur wenig Aussicht auf Erfolg, solange es nicht eine bundesweite Initiative zur Neugliederung des gesamten Bundesgebietes gibt. Viele Gründe, u.a. der Länderfinanzausgleich, sprächen dafür, dieses Thema bundesweit anzupacken. Seitens der Parteipolitik besteht jedoch offensichtlich kein Interesse daran. Für uns als regional tätiger Verein käme ein Engagement in dieser Thematik nur dann in Frage, wenn sich ein bundesweites Netzwerk ähnlicher Initiativen bilden würde. Auch das ist aktuell nicht erkennbar.

Ein Wechsel unserer Region in den Freistaat Bayern macht aus unserer Sicht keinen großen Sinn. Das Thema wäre für uns erst dann aktuell, wenn es unabhängig von einer Neugliederung des gesamten Bundesgebietes zur Fusion der Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, dem Bundesland Mitteldeutschland, kommen sollte. Nur wenn dieses Vorhaben konkreter werden sollte, würden wir uns dafür einsetzen, dass unsere Region per Volksentscheid bzw. -abstimmung zwischen Mitteldeutschland und Bayern entscheiden darf. Das 2015 von zwei SPD-Politikern aus Sachsen und Sachsen-Anhalt gestartete Verfahren ist, Stand April 2018, noch nicht abgeschlossen.

Ausschließlich als Druckmittel im Sinne unsere Kernanliegens, der Anerkennung unserer Region als fränkischer Teil des Freistaats Thüringen, hatten wir am 31.8.2016 mit einer Unterschriftensammlung ein Verfahren nach Artikel 29 Grundgesetz Absatz 7 für einen Wechsel des Altkreises Sonneberg in den Freistaat Bayern gestartet. Nach Abgabe der Unterschriften und Anträge auf ein Volksbegehren verweigerte das Bundesinnenministerium eine Entscheidung über den Antrag. Wir haben dann am 20.1.2018 aus verschiedenen Gründen entschieden, das Vorhaben zu beenden. Es zeichnete sich in der Auseinandersetzung mit dem Bundesinnenministerium folgende rechtliche Situation ab: Will ein Gebiet mit weniger als 50.000 Einwohnern ohne Zustimmung der beiden betroffenen Bundesländer das Bundesland wechseln, so ist dies theoretisch nur dann möglich, wenn zuerst eine Verfassungsklage zu Art. 29 GG (7) gestartet wird, welche klärt, ob diese Regelung das Demokratieprinzip in ausreichender Form berücksichtigt. Ein solches Verfahren würde sich vermutlich über mehrere Jahre hinziehen. Somit hat sich zumindest unsere Ansicht bestätigt, dass die Rechtslage nicht eindeutig ist. Der Thüringer Landespolitik haben wir mit der Klärung dieser Frage einen Gefallen getan: Seitdem ist klar, dass Drohungen mit Wechsel nach Bayern, wie zuletzt Ende 2012 und 2013 im Zusammenhang mit einer Diskussion um eine Kreisgebietsreform von Landräten unserer Region geäußert, nur wenig Substanz besitzen.